Stellungnahmen

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Absage der Albertus-Magnus-Professur 2024

Die Universität zu Köln hat die Veranstaltungen der Albertus-Magnus-Professur 2024 abgesagt.

Weitere Infos dazu inklusive einer Stellungnahme der Uni findet ihr hier:

https://portal.uni-koeln.de/universitaet/aktuell/presseinformationen/detail/absage-der-albertus-magnus-professur-2024

Stellungnahme der Fachschaft Philosophie der Universität zu Köln zu Versuchsrestriktionen

Im Rahmen der bevorstehenden Systemakkreditierung an der Universität zu Köln bietet sich erneut die Möglichkeit einer Einführung von Versuchsrestriktionen im Fach Philosophie. Da bereits im Dezember 2018 im Rahmen einer Vorstandssitzung am Philosophischen Seminar die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands sich für die Etablierung eines solchen Prüfungsmodells ausgesprochen hat, möchten wir, die Fachschaft Philosophie der Universität zu Köln, uns in diesem Schreiben gegen die Einführung solcher Restriktionen aussprechen und die Studierenden des Fachbereichs Philosophie aufrufen, die entsprechende Petition, die sich derzeit in Umlauf befindet, zu unterzeichnen.

Häufig genannte Argumente für die Einführung von Versuchsrestriktionen, wie sie auch von einzelnen Vorstandsmitgliedern hervorgebracht werden, sind zum einen die Hoffnung, dass durch Restriktionen Studierende besser vorbereitet zu Prüfungen antreten und zum anderen das paternalistische Argument, dass Studierende, die häufig eine Prüfung nicht bestehen und dennoch ihrem Wunsch zur Beendigung des Studiums nachstrebten, zu ihrem eigenen Besten zur Neuorientierung gezwungen werden müssten.

Wir sind der Meinung, dass eine Einführung von Versuchsrestriktionen auf Grundlage solcher Argumente nicht tragbar ist.

Es ist nicht abzusehen, dass Versuchsrestriktionen die gewünschten besseren Prüfungsergebnisse zur Folge haben werden. Die Einführung von Prüfungsmodalitäten, die bei Fehlversuchen existenzielle Folgen nach sich ziehen – der angestrebte Abschluss kann mit der Zwangsexmatrikulation an keiner deutschen Universität mehr erreicht werden –, sorgt in erster Linie für erheblichen Druck. Der Wunschgedanke, dass dieser Druck eine bessere Prüfungsvorbereitung und letztendlich Prüfungsleistung bewirkt, ist absurd. Selbst wenn der Fall eintritt, dass Studierende in einer solchen Drucksituation mehr Zeit und Energie in ihre Vorbereitung investieren, wird dieser vermeintliche Gewinn wohl von der verständlicherweise eintretenden Prüfungsangst wieder zunichte gemacht. Letztendlich wird in der Prüfung selbst eher Nervenstärke als inhaltliche Kompetenz geprüft.

Hiermit verbunden tritt der Effekt auf, dass die Prüfungsvorbereitung nicht mehr primär an inhaltlichem Interesse orientiert wird, sondern der Fokus auf das möglichst sichere Bestehen einer Prüfung gelegt wird. So werden Studierende beispielsweise vermehrt Veranstaltungen nach dem Kriterium der antizipierten Anforderungen der Prüfer*innen wählen und nicht – wie es sinnvoll wäre – nach Interesse am Inhalt des Seminars. Dieser Effekt betrifft alle Studierenden gleichermaßen, nicht nur solche, die sich bereits in einem Zweit- oder Drittversuch befinden. Somit ist auch insgesamt eine qualitative Verschlechterung der Lehre zu befürchten, die sowohl für Studierende als auch Dozierende frustrierend sein wird, da interessengeleitete Beteiligung in Seminaren eine der wichtigsten Schulungen für die philosophische Praxis darstellt.

Auch die Idee, man könnte Studierenden konstruktiv helfen, indem man sie durch Zwangsexmatrikulation zur Neuorientierung bewegt, scheint fragwürdig. Eine Prüfung nicht zu bestehen – sei es einmalig oder wiederholt – ist eine extrem demotivierende Erfahrung, die nicht selten mit massiven Selbstzweifeln einhergeht. Wenn Studierende in einer solchen Situation den Willen fassen, weiter an ihren Studien- und Zukunftsplänen festzuhalten, dann lässt dies starke innere Gründe vermuten, die nicht einfach durch ein „Nur zu deinem Besten“ übergangen werden können.

Hieraus ergibt sich auch eine nicht unerhebliche Drucksituation für die Prüfenden. Wie bereits erwähnt geht es nicht bloß um Studienpläne, sondern um eine viel weitreichendere Planung des eigenen Lebens, einhergehend mit Träumen und Wünschen, die in viel weitere Zukunft reichen und deshalb existenziell sind. Diese Pläne endgültig zu durchkreuzen ist nicht einfach. Erfahrungen aus dem Fach Physik an der Universität zu Köln, in dem bis 2014 eine Restriktion auf drei Versuche in den Klausuren galt, zeigen, dass es in der Tat nicht zu Zwangsexmatrikulationen kam, sondern immer wieder Sonderregelungen Studierende gefunden wurden, die die drei zulässigen Fehlversuche überschritten hatten.

Wenn man trotzdem daran festhalten möchte, dass es für einige Studierende eine Bereicherung ihrer Lebensplanung darstellen kann, wenn sie zur Neuorientierung angeregt werden, wäre die schlüssigste Konsequenz aus so einer Haltung, obligatorische Beratungsgespräche bei einer gewissen Anzahl an Fehlversuchen in Modulabschlussprüfungen einzuführen. Auf diese Weise können die Gründe und Wünsche der Studierenden trotz  Paternalismus weiterhin berücksichtigt werden.

Wir verstehen, dass Versuchsrestriktionen als einfache Lösung für das Problem unzureichender Prüfungsvorbereitung verstanden werden. Tatsächlich ist es ein Problem, wenn Dozierende vergeblich Arbeit in die Vor- und Nachbereitungen von Prüfungen investieren, da Studierende entweder nicht antreten oder mangels Vorbereitung schlechte Ergebnisse produzieren, die ja trotzdem geprüft oder korrigiert werden müssen.

Aber durch Versuchsrestriktionen wird dieses Problem eben nicht gelöst. Viele Studierende stehen weiterhin unter dem Zwang, ihr Studium in Regelstudienzeit und somit BaFöG-finanziert abzuschließen. Dieser Umstand kann dann als Grund fungieren, ohne ausreichende Vorbereitung oftmals widerwillig zu einer Prüfung anzutreten, um überhaupt in der Lage zu bleiben, die folgenden Semester finanzieren zu können. Es ist nicht klar, wie der zusätzliche Druck von der anderen Seite durch Versuchsrestriktionen diese Zwangslage und deren Folgen mindern soll.

Weiterhin zeichnet sich ab, dass die Einführung von Versuchsrestriktionen nicht nur den gewünschten Effekt einer Entlastung seitens der Dozierenden verfehlt, sondern diesem sogar widerspricht. Eine Umstellung des Prüfungsmodells wäre nämlich mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden. Jede Klausur, Hausarbeit und mündliche Prüfung müsste von zwei, im Falle von Uneinigkeit sogar von drei Dozierenden korrigiert werden. Die Prüfungslast der Dozierenden würde sich dadurch vergrößern. Auch die Tatsache, dass Versuchsrestriktionen nicht vollständig über Klips 2.0 abbildbar sind, sondern teilweise händisch verwaltet werden müssten, würde zu einem größeren Arbeitsaufwand führen.

An dieser Stelle möchten wir nochmals auf die Erfahrungen aus dem Fach Physik verweisen. So berichtet die Fachschaft Physik, dass nach Abschaffung der Restriktionen sich Studiendauer sowie Durchfall- und Abbruchquoten nicht erkennbar geändert hätten. Dies lässt vermuten, dass die Bilanz in Bezug auf den gewünschten Effekt der Arbeitsminimierung wohl eher negativ als neutral oder positiv ausfallen wird.

Die durchschnittliche Frist zur Abmeldung von Prüfungen beträgt im Fachbereich Philosophie einen Monat vor Prüfungstermin. Wir möchten anregen, dass diese Frist verlängert wird. In vielen Fächern ist es möglich, sich noch bis eine Woche (teilweise sogar einen Tag) vor dem jeweiligen Prüfungstermin abzumelden (u.a. Sprachen und Kulturen der Islamischen Welt, Physik, Medienkulturwissenschaften, etc.). Wir vermuten, dass sich hierdurch die Anzahl an Fehlversuchen oder Fällen, in denen Studierende erst gar nicht antreten (besonders relevant bei mündlichen Prüfungen) reduzieren ließe.

Zuletzt bleibt noch anzumerken, dass nicht alle Dozierende die Problematik auf die gleiche Weise beurteilen. So hat ein Professor im Vorstand des Philosophischen Seminars bereits angegeben, im gesamten Zeitraum seiner Prüfungstätigkeit, nur einmal eine Prüfung mit Verdacht auf versäumte Vorbereitung dem/der zu Prüfenden abgenommen zu haben.

Insgesamt spricht sich die Fachschaft Philosophie der Universität aus den oben ausgeführten Gründen klar gegen Versuchsrestriktionen im Fach Philosophie aus und fordert den Vorstand des Philosophischen Seminars dazu auf, diese Gründe bei den Entscheidungen im Zuge der bevorstehenden Akkreditierung zu berücksichtigen.

Stellungnahme der Fachschaft Philosophie der Universität zu Köln zur Diversität in „Philosophie Kontrovers“-Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren Vorstandsmitglieder,

anlässlich des bevorstehenden Wintersemesters und den damit einhergehenden Veranstaltungsplanungen, möchten wir, die Fachschaft Philosophie, uns für mehr Diversität in den Veranstaltungsformaten des philosophischen Seminars aussprechen.

Zunächst möchten wir anmerken, dass das extracurriculare Angebot des philosophischen Seminars großen Anklang bei der Studierendenschaft findet, und durchweg als eine Bereicherung des Lehralltags wahrgenommen wird. Aus diesem Grund wissen wir es sehr zu schätzen, dass im Zuge der Cologne Summer School in Philosophy, der Albertus-Magnus-Professur, der Kölner Mediaevistentangung, des Ethik Forums Köln und nicht zuletzt durch Philosophie Kontrovers den Studierenden regelmäßig die Möglichkeit zur philosophischen Bildung über die Lehrveranstaltungen hinaus gegeben wird.

Trotzdem ist den Studierenden die mangelnde Diversität in Veranstaltungsreihen des philosophischen Seminars nicht entgangen, sodass wir uns verpflichtet fühlen hierzu Stellung zu beziehen. Wir möchten uns in dieser Stellungnahme vor allem für mehr Diversität in der Besetzung von Philosophie Kontrovers-Vorträgen und Respondenzen einsetzen, da es sich hierbei mit drei Vorträgen pro Semester um das wohl präsenteste Veranstaltungsformat in der Vorlesungszeit handelt und durch das breite Spektrum an Themen insgesamt die meisten Studierenden anspricht.

Betrachtet man die Vorträge der letzten fünf Semester, zeichnet sich aber auch ein klarer Missstand ab. In der Zeit vom Sommersemester 2017 bis zum Sommersemester 2019 fanden 15 Vorträge statt. Nur einer dieser 15 Vorträge wurde von einer weiblichen Vortragenden gehalten, die restlichen 14 Vorträge wurden ausschließlich von männlichen Vortragenden bestritten. In den Respondenzen zeichnet sich eine ähnliche Tendenz ab, wenn auch nicht so radikal wie in der Besetzung der Vorträge. So waren drei von 15 Respondenzen weiblich, die restlichen 12 männlich besetzt. Das entspricht in den Vorträgen einer Frauenquote von ca. 6,7 % und in den Respondenzen einer Quote von 20 %.

Es ist ein zu bedauernder Fakt, dass Frauen gegenüber Männern im wissenschaftlichen Personal an deutschen Hochschulen und insbesondere im Bereich von Professuren deutlich unterrepräsentiert sind. Eine aktuelle Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom Juli 2019 bestätigt, dass der Frauenanteil innerhalb der Professor*innenschaft im Jahr 2018 bei 25 % lag[1]. Trotzdem lehnen wir es ab, auf Grundlage solcher Zahlen, einen unterdurchschnittlichen Frauenanteil bei wissenschaftlichen Diskussionsveranstaltungen zu rechtfertigen. Dies hat zwei  primäre Gründe.

Erstens liegt der Anteil an Frauen bei den Vortragenden der Philosophie Kontrovers-Veranstaltungen der letzten fünf Semester noch weit unter dem Frauenanteil innerhalb der Professor*innenschaft. Da es weiterhin kein zwingendes Kriterium ist eine Professur innezuhaben, um Vortragende/r im Format Philosophie Kontrovers zu sein, läge der Anteil an theoretisch zur Verfügung stehenden Frauen wohl noch höher als 25 %. Das bedeutet, dass die Verteilung von Rednerinnen und Rednern nicht repräsentativ für die tatsächlichen Verhältnisse im wissenschaftlichen Bereich der Philosophie ist.

Zweitens halten wir es für wichtiger in Angelegenheiten der Gleichstellung nicht nur zu betrachten, wie die Verteilungen tatsächlich sind, sondern vor allem zu fragen, wie sie sein sollten. Uns ist bewusst, dass das Aufbrechen veralteter Strukturen eine gewisse Zeit braucht und mitunter schwergängig anlaufen kann. Wir glauben aber auch, dass gerade öffentliche Veranstaltungen, in denen Philosophinnen und Philosophen die Möglichkeit haben aktuelle Forschungen zu präsentieren und diskutieren, eine wichtige Stellschraube in solchen Gleichstellungsprozessen darstellen. Besonders weil solche Veranstaltungsformate als repräsentativ für den aktuellen wissenschaftlichen Diskurs und die Zusammensetzung seiner Teilnehmer*innen wahrgenommen werden, ist die entmutigende Wirkung, die eine deutliche Unterrepräsentation von Frauen insbesondere auf Studentinnen hat, nicht zu unterschätzen.

In einem im Juni 2013 veröffentlichten Artikel im Newsletter der DGPhil schreibt Prof. Dr. Andrea Marlen Esser in Bezug auf die Frage, warum Frauen sich gegen die Fortsetzung ihrer akademischen Karriere entscheiden:

„Möglicherweise betreffen diese Gründe nicht die Bedingungen in der Post-doc-Phase, sondern richten sich auf die besonderen Arbeits- und Kommunikationsformen in der akademischen Philosophie, die bereits im Studium das Fach prägen und die dann allmählich als fest etabliert, ja geradezu typisch, erkannt werden.“[2]

Wir empfinden diese Vermutung als schlüssig und halten es für folgerichtig zu den angesprochenen „besonderen Kommunikationsformen“ auch das selbstverständliche, stetige und der Studierendenschaft gegenüber unkommentierte Überrepräsentieren von männlichen Philosophen in wiederkehrenden Diskursformaten zu zählen.

Uns ist bekannt, dass vereinzelt bereits Versuche unternommen wurden, um den Rednerinnenanteil in Philosophie Kontrovers-Veranstaltungen zu steigern. Umso bedauerlicher ist es, dass solche Bemühungen effektlos blieben und für die Studierendenschaft nicht erkennbar waren, da sie nicht offen kommuniziert wurden. Auf diese Weise wird das Bild einer männlich dominierten Philosophie regelmäßig gestärkt.

Aus diesen Gründen möchten wir Sie um die Einführung einer verbindlichen Geschlechterquote für Philosophie Kontrovers bitten. Auch wenn die Einführung einer solchen Quote allein natürlich nicht den Mangel an Frauen im philosophisch-akademischen Bereich aufwiegen kann, so hat sie doch eine starke Signalwirkung, die sich sowohl positiv auf die Suche nach potentiellen weiblichen Vortragenden als auch auf Besucher*innen der Vorträge auswirkt. Die Gründe für die Unterrepräsentation von Frauen in philosophischen Diskussionsformaten bestehen wohl darin, dass tendenziell weniger Frauen als Männer angefragt werden und/oder, dass die Frauen, die angefragt werden, häufiger als ihre männlichen Kollegen Anfragen dieser Art ausschlagen. Mit einer transparent kommunizierten Frauenquote kann dieser Effekt geschwächt werden. Auf Seite der Anfragenden wird man sich bemühen, die Quantität der angefragten Frauen zu erhöhen. Viel wichtiger noch kommt man durch eine Anfrage unter der Prämisse einer selbstgesetzten, verbindlichen Geschlechterquote dem wohl mehrheitlich bestehenden Unmut bei, sich nicht als Frau und somit Ausnahme, öffentlich in einem männerdominierten Veranstaltungsformat behaupten zu wollen. Gelingt es auf diese Weise den Anteil an Rednerinnen langfristig zu erhöhen und zu stabilisieren, so hat dies wiederum einen direkten Einfluss auf die Entscheidung junger Philosophinnen eine akademische Karriere anzustreben.

Konkret möchten wir anregen, eine 50/50-Quote zu setzen. Dies würde bedeuten, dass drei von sechs Vorträgen im Jahr von Philosophinnen gehalten werden. Uns ist bewusst, dass dieses Ziel eventuell nicht direkt voll umsetzbar sein wird. Eine klare Befürwortung und Kommunikation gegenüber den eingeladenen Redner*innen und der Studierendenschaft ist jedoch sofort möglich und sollte im Zuge der Veranstaltungsplanung des nächsten Semesters berücksichtigt werden.


[1] Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 256 vom 5. Juli 2019, unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/07/PD19_256_213.html (abgerufen am 16.08.2019).

[2] Esser, Andrea Marlen: Eine Angelegenheit aller, in Deutsche Gesellschaft für Philosophie e. V. Newsletter Juni 2013, Nr. 20, S. 1-2.